Niedrigenergiebau
Wärmeschutz, Energieeinsparverordnung (EnEV), NZEB & Passivhäusern

Zur Bewertung der Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes gelten mehrere europäische Gesetze, insbesondere die Richtlinie 2002/91/EC, abgekürzt EPBD. Sie soll die „20-20-20“-Ziele befördern, die eine Reduzierung der CO2-Emissionen um 20 %, des Energieverbrauchs um 20 % und eine Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien auf 20 % vorsehen (Referenzjahr: 1990). Zudem spielten weitere Erwägungen wie die Senkung der Abhängigkeit von nicht-europäischen Energieträgern eine Rolle. Näheres zu erneuerbaren Energien enthält die EU-Richtlinie 2009/28/EC, und für den Energieverbrauch von Neubauten wird außerdem langsam ein Mindestanteil an erneuerbaren Energien eingefordert.

Weil im derzeitigen Tempo das Ziel der Reduzierung des Energieverbrauchs um 20 % bis 2020 nicht sicherzustellen war, wurde die europäische Richtlinie 2012/27/EC erlassen. Diese Richtlinie behandelt „Energieeffizienz“ allgemein und trat im Dezember 2012 in Kraft. Sie gilt hauptsächlich für bestehende Wohngebäude und andere Bauwerke. So hat Belgien beispielsweise für seine drei Regionen Ziele festgelegt, die zu einer jährlichen Energieeinsparung von 1,5 % von 2014 bis 2020 führen sollen. Ein Beispiel dafür sind Vereinbarungen mit Betrieben zum Energieverbrauch oder die allgemein bekanntere Prämienregelung von Verteilnetzbetreibern, die hauptsächlich den vorhandenen Gebäudebestand betreffen.

Wärmeschutz & Energieeinsparverordnung (EnEV)


Der bessere Wärmeschutz und thermischer Wohnkomfort sind wichtige Argumente für neue Fenster und Verglasungen. Die gesetzliche Anforderungen hierfür werden im Wesentlichen in der Energieeinsparverordnung (EnEV) definiert, die überarbeitet wurde und am 01. 01.2016 in Kraft getreten ist.

Die letzte Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV), die am 1. Mai 2014 in Kraft getreten ist, enthält unter anderem eine Anhebung der Neubauanforderungen, die zum 1. Januar 2016 wirksam geworden ist: Der erlaubte Jahres-Primärenergiebedarf für Neubauten wird um durchschnittlich 25 Prozent und der Wert für die Mindestwärmedämmung der Gebäudehülle um durchschnittlich 20 Prozent gesenkt. Die Anforderungen an die energetischen Anforderungen an Neubauten sind somit seit dem 1. Januar 2016 noch einmal strenger geworden.

Dazu heißt es in § 6 Dichtheit, Mindestluftwechsel (1) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist.

Ausführliche Information zur Planung und Ausführung nach den anerkannten Regeln der Technik finden Sie im Regelwerk nach RAL „Leitfaden zur Montage“. Hierzu heißt es im wesentlichen, dass bauphysikalische Beanspruchungen von Fugen und deren Abdichtungen durch Schlagregen, Windlast, Tauwasserbildung, Schalleinwirkung und die thermische Entkopplung von Innen- und Außenbereich entstehen. Der Abdichtung fällt somit eine Hauptrolle in der Funktionsfähigkeit von Fenstern und Fassaden zu. Die fachgerechte Abdichtung der Fensteranschlussfugen muss in Übereinstimmung mit der EnEV erfolgen.

Die Güte von Fugendichtungsmaterialien ist entscheidend für die spätere sichere Funktion und Lebensdauer der Fensterabdichtung. Als Bindeglied zwischen Fenster und Baukörper oder einzelnen Fassadenteilen hat die Fuge einen hohen Einfluss auf den Energieverbrauch und die Luftdichtheit eines Gebäudes. Alle Baubeteiligte sollten sich darum der Bedeutung von fach- und EnEV -gerecht abgedichteten Fugen bei Fassaden und Fenstern bewusst sein.

Minderwertige Abdichtungen an Fenstern, Haustüren, Fassadenanschlüssen und -konstruktionen haben oft Wärmebrücken zur Folge und diese wiederum führen zu deutlichen Energieverlusten und können zu Feuchteschäden und Schimmelbildung führen. An die Abdichtungsprodukte werden deshalb hohe Anforderungen gestellt. Fugendichtungs-Komponenten und -Systeme mit RAL Gütezeichen bieten hier eine optimale Wärmedämmung und erfüllen hohe Anforderungen und sämtliche gesetzlichen Vorschriften in allen Funktionsbereichen: Winddichtigkeit (DIN 4108), Schallschutz, Wärmeschutz (EnEV), Schlagregenschutz und Tauwasserschutz (DIN 4108). Dabei folgt die RAL Gütesicherung einem dreistufigen Abdichtungskonzept:

Alle drei Ebenen müssen als Gesamtsystem betrachtet und bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden: Die äußere Abdichtung als Wetterschutzebene muss dauerhaft gegen Schlagregen schützen und zugleich bei niedrigen Außentemperaturen eine optimale Wasserdampfdiffusion ermöglichen. Die mittlere Abdichtung liegt im Funktionsbereich zwischen Fensterrahmen und Wand. Sie muss vollständig mit wärme- und schalldämmendem Material ausgefüllt werden. Die innere Abdichtung muss dauerhaft luftdicht abgedichtet werden.

Niedrigstenergiegebäude


Die neu formulierte Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz (2010/31/EC) enthält strengere Vorgaben für Neubauten und Renovierungsvorhaben und misst dem Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz mehr Gewicht bei. Zudem wird der Begriff „Niedrigstenergiegebäude“ eingeführt. Die Definition in der Richtlinie lautet: „Ein Gebäude, das eine sehr hohe, nach Anhang I bestimmte Gesamtenergieeffizienz aufweist. Der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energiebedarf sollte zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen — einschließlich Energie aus erneuerbaren Quellen, die am Standort oder in der Nähe erzeugt wird — gedeckt werden.“ Ab 2021 ist dies der Standard für alle neuen Gebäude in der gesamten EU!

Bis 2021 werden die Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz für Neubauten schrittweise verschärft. Ziel ist es, dass ab 2021 nur noch Niedrigstenergiegebäude entstehen; für öffentliche Gebäude gilt dies bereits ab 2019. Gleichzeitig ist vorgesehen, dass der Anteil erneuerbarer Energie erhöht wird. Als europäisches Gesetz muss diese Richtlinie von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt und in die lokale Energiepolitik integriert werden. In Flandern (Belgien) ist der gesamte Prozess bis 2021 schon vorgeplant. Seit 2015 gilt ein Mindestanteil für erneuerbare Energie und die Gesetzgebung hat dafür sechs Quellen priorisiert: Solarheizungen, Photovoltaik-Paneele, Biomasse, Wärmepumpen, Fernwärme und Beteiligung an Energieprojekten. Zu Beginn 2018 ersetzte in Flandern das neue S-Niveau (Beurteilung der Gebäudehülle) die Einstufung nach K-Niveau (Kennzahl für Wärmeverlust) und die Vorgaben für den Nettoenergiebedarf von Neubauten. Zunächst muss das Niveau S31 erfüllt sein, bis 2021 dann das Niveau S28 und das Energieverbrauch-Niveau E30 für Niedrigstenergiegebäude. Ab 2021 sind Niedrigstenergiegebäude der Standard für alle neuen Gebäude in der gesamten EU! Soudal ist schon seit vielen Jahren Niedrigenergie-Pionier und unter anderem Mitgründer der Initiative „BENOveren“ (BEsser reNOvieren), die energiesparendes Renovieren fördert.

Passivhaus


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Das Passivhauskonzept basiert auf einer Idee aus den 1990er Jahren von Dr. Feist von der Universität Darmstadt. Grundlage ist die Idee der „Trias Energetica“:

  • Prävention: Energieverbrauch durch Vermeiden von Verschwendung begrenzen
  • Wo möglich, stets nachhaltige Quellen nutzen
  • Für den verbleibenden Energiebedarf: fossile Brennstoffe möglichst effizient einsetzen

Um diese Prinzipien praktisch umzusetzen, ist es unerlässlich, die Gebäudehülle luftdicht zu isolieren. Wesentliche Bedeutung hat außerdem die Kompaktheit des Gebäudes, die Ausrichtung und natürlich eine kontrollierte Be- und Entlüftung. Im ursprünglichen Konzept wurden die Entlüftungsrohre auch für die Heizung verwendet, d. h. das Gebäude wurde nicht „aktiv“ beheizt und deshalb als Passivhaus bezeichnet. Mittlerweile werden andere „Heizlösungen“ genutzt, aber die Kriterien, die ein Passivhaus auszeichnen, sind gleich geblieben:

  • Jährlicher Nettoenergiebedarf zum Heizen: ≤ 15 kWh/m²
  • Luftdichtheit (Luftwechselrate) n50 ≤ 0,6 vol/h
  • Faktor für Temperaturen über 25 °C ≤ 5%

Ein Gebäude, das diese Kriterien einhält, hat sowohl im Winter als auch im Sommer ein sehr angenehmes Raumklima und muss nur minimal beheizt werden. Es liegt auf der Hand, dass Passivhäuser die ideale Lösung für die Vorgabe des Niedrigstenergiegebäudes sind, denn die geringe Energiemenge kann relativ leicht durch erneuerbare Energie gedeckt werden. Energieneutral auf einfachste Weise! Vor diesem Hintergrund hat die Hauptstadtregion Brüssel (Belgien) 2015 den Passivhausstandard als Vorgabe für alle neuen Häuser bis 2021 festgelegt. Offensichtlich möchte Brüssel als Hauptstadt Europas hier Vorreiter sein!